Farmleitner Michael
Ragglbach 21
9422 Maria Rojach
Chiptuning-Software.at Steiermark
Inhaber: Farmleitner Michael Raggelbach 21 A-9122 Raggelbach
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definition
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen Firma Motor-Tuning.at. nachfolgend „ Michael Farmleitner “ genannt und dem Vertragspartner. Wobei diese
Bedingungen sowohl für Firmen 11. HGB als auch für Konsumenten, folgend „Kunde“ genannt, gelten.
2. Geltungsbereich der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen FA Farmleitner Michael und dem Kunden erfolgen auch künftig ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Entgegennahme von
Lieferung und Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Weiteres ist der Kunde verpflichtet bei einer Weiterveräußerung an Dritte unserer Produkte bzw. Fahrzeuge mit
unseren Produkten, diesen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.
3. Angebot Vertragsschluss und Rücktritt
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Aufträge ist der Kunde zwei Wochen lang gebunden. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung
durch FA Farmleitner Michael
4. Lieferung und Leistung
Alle Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde ein Fixtermin vereinbart. Fälle der höheren Gewalt entheben FA Farmleitner Michael von
der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch unvorhersehbare Montagearbeiten behalten sich FA Farmleitner Michael vor. Schadenersatz
durch Nichtlieferung steht dem Kunden nicht zu.
5. Preise
Es gelten die Preise der zuletzt ausgegebenen Preisliste, bzw. Vereinbarungen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der Lieferung und Leistung.
6. Produkt
Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind circa Werte, welche geringfügig unter bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahrzeugen stammt.
welche von Ihren Fahrzeug abweichen können. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges. mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden.
7. Gewährleistung
Ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauart- und Leistungsveränderungen zum Erlöschen der Herstellergarantie oder Gebrauchtwagen Garantie oder
Händlergewährleistung führen können. FA Farmleitner Michael bietet deshalb die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen
Garantieversicherung . Die NSA Motorversicherung übernimmt demgemäß eine Gewährleistung von bis zu 36 Monaten ohne Kilometerbegrenzung ab Auslieferung für die von ihr gelieferten
Teile. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Ausbau- und Einbaukosten, sowie Schäden, die nicht den Liefergegenstand
betreffen (insbesondere Mangelfolgeschäden, seien sie materieller oder immaterieller Art), sind- soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Es werden desweiteren Mangelfolgeschäden aus
positiver Vertragsverletzung oder aufgrund Gewährleistungsrecht im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Geltungmachung von Nutzungsausfall und entstandenen
Mietwagenkosten. Die Gewährleistung erfolgt von FA Farmleitner Michael durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der
Teile, die von FA Farmleitner Michael Tuning als fehlerhaft anerkannt sind. Ersetzte Teile werden Eigentum der FA Farmleitner Michael . Für die bei der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des
Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Vertrages gewährleistet. Der Käufer hat Fehler unverzüglich schriftlich Farmleitner Michel anzuzeigen. Nach Feststellung des Fehlers ist FA Farmleitner Michael unverzüglich die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere
Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Vertragspartner statt der Nachbesserung die Wandlung oder Minderung des Vertragsgegenstandes verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht bei
Tuningleistungen wegen der besonderen Charakteristik des Geschäfts nicht. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Motor durch die bei Einbau eines neuen Steuerchips
bewirkte höhere KW-Leistung auch einer höheren Belastung ausgesetzt ist. Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet FA Farmleitner Michael nur insoweit, als sie durch von Motor-Tuner.at eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht
wird. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet FA Farmleitner Michael damit ausdrücklich nur für solche am Fahrzeug, die durch einen
defekten Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Desgleichen besteht keine Haftung des Verkäufers für
Schäden, die beim Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Einbau, Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Der Nachweis der
Fehlerhaftigkeit der von FA Farmleitner Michael eingebauten Teile ist vom Kunden zu führen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird darüber
hinaus nicht übernommen, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass ein Fehler eines von FA Farmleitner Michael eingebauten
Teils nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, oder Wartungsvorschriften nicht beachtet worden sind oder in das Fahrzeug von FA Farmleitner Michael nicht genehmigte Teile eingebaut worden sind oder die von FA Farmleitner
Michael eingebauten Teile in ein anderes Fahrzeug eingebaut werden. Eine Ersatzpflicht nach dem PHG oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für
Sachschäden am KFZ, sonstigen Gegenständen oder Personen ist ebenfalls ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich weiteres im Falle der Weiterveräußerung des Chips oder des Fahrzeuges samt
Tuningchip dem Erwerber die AGB´s des Verkäufers zur Kenntnis zu bringen bei sonstigen Haftungsfolgen.
8. Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung, verpflichten sich die Parteien eine solche zu setzen, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.